
Vergütung
Transparent. Erfolgsabhängig.
20 %
Erfolgsvergütung
des garantierten festen Bruttojahreseinstiegsgehalts – nur bei erfolgreicher Einstellung.
Schriftlich
Vorher vereinbart
Konditionen und Auftrag halte ich vor jeder namentlichen Vorstellung schriftlich mit Ihnen fest.
Bei Start
Fällig bei Tätigkeitsbeginn
Das Honorar wird erst fällig, wenn die vermittelte Person ihre Tätigkeit tatsächlich aufnimmt.
365 Tage
Vorstellungsschutz nach autorisierter Vorstellung · Details
Honorar im Detail
Für Unternehmen beträgt mein Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Einstellung 20 % des bei Vertragsabschluss vereinbarten garantierten festen Bruttojahreseinstiegsgehalts, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit geschuldet. Für vermittelte Kandidatinnen und Kandidaten ist meine Leistung kostenfrei.
Die Konditionen und den konkreten Vermittlungsauftrag vereinbare ich mit Ihnen schriftlich, bevor ich Ihnen einen Kandidaten namentlich vorstelle. Das Honorar wird erst mit dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn fällig.
Vorstellungsschutz – 365 Tage
Der Vorstellungsschutz gilt 365 Tage nach dokumentierter und autorisierter Kandidatenvorstellung: Kommt aufgrund dieser Vorstellung innerhalb dieses Zeitraums ein Arbeitsvertrag zustande, bleibt die vereinbarte Erfolgsvergütung bestehen; fällig wird sie erst bei tatsächlichem Tätigkeitsbeginn. Für Geschäftsführer-Dienstverträge und Sonderfälle vereinbare ich abweichende Regelungen gesondert.